Antwort 22.11.2021 von Olaf in der Beek FDP
Die Hospitalisierungsrate ist nicht Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes, sondern wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz als neuer Richtwert für Maßnahmen beschlossen.
Die Hospitalisierungsrate ist nicht Teil des neuen Infektionsschutzgesetzes, sondern wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz als neuer Richtwert für Maßnahmen beschlossen.
Mein politisches Ziel ist es in Bayern Klinikschließungen zu vermeiden, weil jeder Standort in der Fläche zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung wichtig ist.
Klinikschließungen haben vielschichtige Gründe. Sie führen nicht unbedingt zu einer Verringerung von Betten. Krankenhausplanung ist eine Aufgabe der Länder.
Der entscheidende Faktor für die Betreibbarkeit eines Bettes ist das medizinische Fachpersonal.
Sehr geehrte Herr E.,