
Antwort ausstehend von Martin Kumbernuß Die PARTEI

Ich verweise auf meine Antwort vom 1. Juli 2024: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hubertus-heil/fragen-antworten/wann-hat-das-bmas-endlich-eine-antwort-zur-petition-abschlagsfreie-rente-ab-60-jahren-fuer-schwerbehinderte
In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.
Der Ausbau der Praxisberatung für alle Schularten, mehr lebens- und praxisnahes Lernen und eine Überarbeitung der Berufsorientierungspraktika sind nötig.