(...) das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde zusammen mit den Sozialpartnern verhandelt und mit unserem Koalitionspartner abgestimmt. Mit diesem erreichen wir deutliche Verbesserungen und beschränken Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktion, nämlich Auftrags- und Urlaubsspitzen abzufedern: Gleicher Lohn nach spätestens neun Monaten, es gilt eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Trotz unserer eigentlich deutlich weitergehenden Vorstellungen muss man festhalten: Mehr war mit CDU und CSU nicht zu machen, die Blockaden und Widerstände auf Unionsseite hinsichtlich der Interessen der arbeitenden Menschen war stärker als beim Mindestlohn. (...)
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(...) Zur Kernfunktion der Arbeitnehmerüberlassung gehört, dass sie vorübergehend erfolgt. Um dies sicherzustellen, haben wir nun eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festgelegt. (...)

(...) Leiharbeit muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden, Ebenso muss die Bezahlung so sein, dass vom ersten Tag an der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gewährt wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass später auch eine gerechte Rente bezahlt wird. (...)
Sehr geehrte Frau Mrowa,
(...) Dagegen braucht unsere Gesellschaft mündige Beschäftigte, kämpferische Mitbestimmung in den Betrieben und Unternehmen und eine selbstbewusste Gewerkschaftsbewegung – heute mehr denn je. Wir setzen vor allem auf Selbstorganisation, auf Kontaktaufnahme untereinander, Öffentlichkeit im Betrieb, im Unternehmen oder Konzern. (...)