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Der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte.
Das Eckpunktepapier der Bundesregierung wird gegenwärtig in Konsultationen mit der Europäischen Kommission erörtert. Darauf aufbauend wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.
Das Jahr 2023 ist das große Cannabis-Jahr.
Untersuchungen zeigen, dass eine konstante Anzahl an Menschen in Deutschland Cannabis konsumiert; die Tendenz ist sogar steigend