Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen.
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Möchten Sie neben der belarussischen eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten, so müssen Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland erfragen, ob es beispielsweise etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung gibt.
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, um eine andere zu erwerben, gelten Sie entsprechend als Ausländerin.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Mit der griechischen Staatsangehörigkeit sind Sie ja EU-Bürger und können jetzt schon zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.