Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Der Entwurf der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz hat Änderungen durch den Deutschen Bundestag erfahren und wurde an einigen Stellen entsprechend angepasst.
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Wir werden uns dafür einsetzen, dass sowohl eine reine Namens- als auch eine reine Personenstandsänderung möglich ist.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.