Künftig sind bei der Änderung des Geschlechtseintrags neue Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
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Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Eine isolierte Änderung des Vornamens - ohne Änderung des Geschlechtseintrags - soll nach den Vorschriften des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) nicht möglich sein.
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Offenbarungsverbot gilt hingegen in der Tat nicht für amtliche Register und Informationssysteme, in den in Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 SBGG aufgeführten Fällen.
Antwort 06.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Der Entwurf der Bundesregierung für das Selbstbestimmungsgesetz hat Änderungen durch den Deutschen Bundestag erfahren und wurde an einigen Stellen entsprechend angepasst.
Antwort ausstehend von Dennis Hohloch AfD
Antwort 25.08.2023 von Steffen Kotré AfD
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