(...) Ich kann aber ausschließen, dass eine Ausweitung auf Basis des von uns verabschiedeten Gesetzes erfolgt. Denn die SPD hat ein Spezialgesetz konkret zum Thema Kinderpornographie durchgesetzt und nicht die von der Union vorgeschlagene Änderung des Telemediengesetzes. In dem Gesetz ist zudem bestimmt, dass die Nutzung neu geschaffener Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ausgeschlossen ist. (...)
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(...) In der im Bundestag beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes sind ausschließlich Löschungen oder notfalls Sperrungen von kinderpornografischen Inhalten vorgesehen. Wie in der Erklärung im Deutschen Bundstag ( http://www.klaus-hagemann.de/images/stories/klaushagemann/aktuelles/pdf/zugangserschwerungsgesetz.pdf ) dargelegt, könnte diese Infrastruktur – bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament – auch zu anderen Zwecken verwendet werden. (...)
(...) Ich kann auch verstehen, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz moniert, das Gesetz sei mit heißer Nadel gestrickt. Doch wir haben uns mehrheitlich dafür entscheiden, den Plänen von Frau von der Leyen zuzustimmen, vor allem, um nicht das falsche Signal an die Menschen zu geben, die SPD wolle nichts gegen Kinderpornografie unternehmen . Wir sehen in der Zustimmung zu diesem Gesetz keine generelle Zensur und wir werden uns auch weiterhin für Meinungsfreiheit einsetzen und Zensur verhindern, aber alles unternehmen, um Mißbrauch und Gewalt an Kindern zu verhindern. (...)

Sehr geehrter Herr Stärker,
(...) Das können und wollen wir nicht länger hinnehmen. Wir wollen die gesetzlichen Lärmschutzvorgaben für stark befahrene Strecken verbessern. Lärmschutz kostet natürlich auch etwas und die Planung aufwendiger Maßnahmen braucht Zeit. (...)
(...) Das ist falsch! Freiheit und Sicherheit gehören zusammen und bedingen sich gegenseitig. Wir werden die bestehenden und schützenswerten Freiheitsrechte in Deutschland nicht genießen können, wenn die Bevölkerung in Angst leben muss. (...)