(...) Das Selbstbestimmungsrecht gebietet es, dass Sie selbst über Ihren eigenen Körper entscheiden können. Schon heute können Sie für den Fall, dass Sie keine bewussten Entscheidungen mehr treffen können, mit einer Patientenverfügung Vorsorge betreiben. Wenn Sie also kein Spenderorgan erhalten möchten, können Sie genau das verfügen. (...)
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(...) Gemeinsames Ziel der beiden Lösungsansätze ist, dass sich die Bevölkerung stärker mit dem Thema Organspende auseinandersetzt. Wie Sie sicherlich auch wissen, ist Deutschland das Spendenschlusslicht der EU. In beiden Fällen geht es auch nicht um einen gesetzlichen Zwang, Organe zu spenden, sondern eben die stärkere Auseinandersetzung mit der Entscheidung selbst. (...)
(...) Für mich ist klar, dass eine Reform der Krankenhausstrukturen nicht am „grünen Tisch“ und nicht allein mit dem Taschenrechner erfolgen kann. Hier müssen lokale Strukturen und Gegebenheiten einzeln betrachtet werden, und die lokal Verantwortlichen müssen für jede einzelne Region maßgeschneiderte Lösungen finden. (...)
(...) habe ich das Gesetzesvorhaben unterstützt und freue mich, dass wir die Impfprävention gestärkt und den Schutz der Bevölkerung vor Masern verbessert haben. (...)
(...) Wichtig ist hierbei, dass es keinen Zwang gibt, weder zur Organspende, noch zum Empfang von Organen. Es braucht keine zusätzliche staatliche Intervention in Form einer Widerspruchslösung, sondern ehrliche Aufklärung als Hilfestellung zur freien Entscheidungsfindung, dann werden sich auch mehr Menschen bewusst zu einer Organspende entscheiden. (...)
(...) Das geltende Transplantationsrecht gibt Ihnen als Patient schon heute die Möglichkeit, den Empfang von Spenderorganen abzulehnen. § 13 Abs. (...)