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Das Bundesverfassungsgericht muss in seiner Besetzung handlungsfähig bleiben – und Personalentscheidungen dürfen nicht von Diffamierungsversuchen oder parteitaktischem Kalkül bestimmt werden.
Die Entscheidung zur Richterwahl steht noch aus; Gespräche mit den Koalitionspartnern laufen.
ich stehe hinter der Entscheidung für Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf als Kandidatin und
verurteile die öffentliche Beschädigung ihrer Person entschieden.
Im Fall einer Wahl hätte ich selbstverständlich für sie gestimmt. Die dann jedoch abgesetzte Wahl sowie der im August erfolgte Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf waren Tiefpunkte der politischen Kultur in unserem Land.