Antwort 11.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Mit der Änderung des Geschlechtseintrags kann die Änderung des Vornamens einhergehen; ein Zwang besteht jedoch nicht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.
Der Entwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren gehen. Unsere Kritik und Änderungsvorschläge werden wir dabei deutlich machen. In der Form werden wir dem Entwurf keinesfalls zustimmen.
Selbstbestimmt leben zu können, ist fundamental für alle Menschen.
Meines Erachtens ist eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens von transgeschlechtlichen Menschen notwendig.
Insgesamt betrachte ich das Selbstbestimmungsgesetz als äußerst sinnvoll.