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Als Mitglied des Bundestags und nicht des Bundesrates sehe ich es daher auch nicht als meine Aufgabe an für eben jene Petition bei der Landesregierung zu werben. Hierfür sind die Mitglieder der jeweiligen Landtage deutlich geeignetere Ansprechpartner.
Das NPD-Verfahren hat gezeigt, wie schwer es ist, eine Partei zu verbieten.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen alle Anforderungen dafür zwingend erfüllt sein. Daher sehe ich zur Zeit ein Verbotsverfahren skeptisch.
Meines Wissens nach lassen die Erkenntnisse eine auf ein Verbot ausgerichtete Prüfung noch nicht geboten erscheinen.
Doch genauso wichtig ist es, gemeinsam mit allen demokratischen Kräften der AfD in der politischen Arbeit entgegenzutreten.