Antwort 07.05.2010 von Annette Schavan CDU
(...) Die Bedingungen dafür, ob und wie eine Freisetzungsgenehmigung oder eine Zulassung von gentechnisch veränderter Organismen ausgesprochen wird, sind auf europäischer und nationaler Ebene genau vorgegeben. Nach dem geltenden Gentechnikgesetz und dem europäischen Regelungswerk dürfen in Deutschland und in der Europäischen Union nur solche gentechnisch veränderten Produkte freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, von denen keine Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen. (...)