Antwort 30.07.2024 von Frauke Heiligenstadt SPD
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Wenn Eltern in Elternzeit gehen, beziehen sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern eine Entgeltersatzleistung als staatliche Leistung.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.
Es Ausnahmen für den parallelen Bezug beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.