Antwort 11.09.2024 von Thorsten Frei CDU
Das ist auch in meinen Augen sehr ungerecht und unbefriedigend.
Das ist auch in meinen Augen sehr ungerecht und unbefriedigend.
Die Haushaltskonsolidierung des Bundes lässt derzeit keine Erhöhung des Kindergeldes zu.
Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.
Wenn Eltern in Elternzeit gehen, beziehen sie kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern eine Entgeltersatzleistung als staatliche Leistung.
Es muss zwischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Länder unterschieden werden.