Wie soll eigentlich mit Elterngeldempfänger umgegangen werden, wenn die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Da ja die Höhe des Elterngeld anhand der vorherigen Steuerklasse berechnet wird.

Frauke Heiligenstadt
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Frage von Alexander M. •

Wie soll eigentlich mit Elterngeldempfänger umgegangen werden, wenn die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Da ja die Höhe des Elterngeld anhand der vorherigen Steuerklasse berechnet wird.

Heißt ja, es müsste dann bei allen Empfängern die 3 und 5 hatten nachberechnet werden oder? Wie geht die Regierung mit diesen Problemfällen um. Ich meine nicht die zukünftigen sondern die die während Umstellung in Elternzeit sind.

Frauke Heiligenstadt
Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform der Steuerklassen und deren Auswirkung auf das Elterngeld.

Die Reform der Steuerklassen soll zum 1. Januar 2030 in Kraft treten. Daher ändert sich in den nächsten fünf Jahren erst einmal nichts.

Ab 2030 soll es statt der Steuerklassen 3 und 5 die Steuerklasse 4 mit Faktor geben. Das bedeutet, dass jeder Partner bzw. Partnerin so viel Lohnsteuer zahlt, wie sein oder ihr Anteil am gemeinsamen Haushaltseinkommen tatsächlich ist. Ziel dieser Reform ist der Bürokratieabbau und mehr Gleichberechtigung, denn in vielen Familien verdienen Frauen weniger und erhalten durch die Steuerklasse 5 nochmal monatlich weniger netto Gehalt, da die Steuerabzüge höher sind. Bei der konkreten jährlichen Steuersumme, die Paare zahlen müssen, ändert sich nichts, allerdings beeinflusst diese Reform die monatliche Lohnsteuer.

Konkret zu ihrer Frage, wie sich diese Reform auf das Elterngeld bzw. Lohnersatzleistungen, die vom Nettogehalt abhängen, auswirkt, gilt Folgendes:

In der Umstellungsphase sollen für Nutzer der Steuerklasse III mit Übergangsregeln bei einzelnen Lohnersatzleistungen Schlechterstellungen vermieden werden.

Durch die Besteuerung im Faktorverfahren sollen künftig für Zweitverdienende bzw. in Teilzeit arbeitenden Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern höhere Lohnersatzleistungen möglich sein, daher dient die sachgerechte Verteilung bei der Lohnsteuer auch den Familien.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-steuerklassen.html

‌Für weitere Fragen oder Rückmeldungen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Frauke Heiligenstadt

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