Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD
Frauke Heiligenstadt
Antwort 25.08.2026 von Frauke Heiligenstadt SPD

Die aktuelle gesetzliche Änderung sollte nach ihren tatsächlichen rechtlichen Folgen bewertet werden und nicht mit einer Abschaffung einer gesetzlichen Mindestvergütung gleichgesetzt werden. Zugleich bleibt es unser gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Versorgung in den anstehenden Reformschritten weiter zu verbessern.

Frauke Heiligenstadt
Antwort ausstehend von Frauke Heiligenstadt SPD