Wieso haben Sie die längst überfälligen Erhöhungen an das Elterngeld nicht durchgeführt und, im Gegenteil, Kürzungen in der Neuregelung ab dem 01.04.2024 vorgenommen?

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Michael Thews
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Frage von Kristian K. •

Wieso haben Sie die längst überfälligen Erhöhungen an das Elterngeld nicht durchgeführt und, im Gegenteil, Kürzungen in der Neuregelung ab dem 01.04.2024 vorgenommen?

Sehr geehrter Herr Thews,

sie haben diese Frage bereits Anfang 2023 erhalten, in der klar hervorging, dass eine inflationsbedingte Anpassung an das Elterngeld längst überfällig ist. Sie haben daraufhin auf den Koalitionsvertrag verwiesen in dem steht: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“

Mit der Neuregelung des Elterngelds ab dem 01.04.2024 sind diese notwendigen Erhöhungen nicht durchgeführt worden. Im Gegenteil, sind die Obergrenzen reduziert worden und werden auch in 2025 weiter reduziert. Zusätzlich wurde die Flexibilität stark reduziert, wie beide Elternteile sich die Monate aufteilen können, sodass nun nur noch ein einziger gemeinsamer Monat beim Basis-Elterngeld genommen werden kann. Anstatt Verbesserungen, gab es nur Verschlechterungen. Das Familienministerium verkauft diese Entscheidung damit, dass Frauen dadurch schneller zurück in die Arbeit kämen (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj). Auf welcher wissenschaftlichen Basis beruhen diese Thesen?

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Sehr geehrter Herr Kristian K., 
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Elterngeldregelung. 
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisch an die Inflation anzupassen. Gleichzeitig sind die Haushaltsmittel des Bundes aktuell stark begrenzt sind, sodass nicht alle politischen Vorhaben umgesetzt werden können.

Hierzu steht auch auf der von Ihnen zitierte Webseite des BMFSFJ: 
„Die strikten Sparvorgaben des Bundesfinanzministers gelten auch für das Bundesfamilienministerium. Es muss die vorgegebenen Einsparungen in seinem Haushalt sowohl bei der gesetzlichen Leistung Elterngeld als auch bei den freiwilligen Ausgaben, dem sogenannten Programmhaushalt, erbringen. Das Elterngeld ist der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums. Die Spielräume sind daher sehr eng.
Besonders schmerzlich sind die dem Bundesfamilienministerium auferlegten strukturellen Einschnitte beim Elterngeld. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld mussten durch eine Gesetzesänderung gebremst werden. […]““

Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion, Familien bestmöglich zu unterstützen und insbesondere Kinder, die von Armut bedroht sind, gezielt zu fördern. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung werden wir verschiedene Leistungen bündeln und den Eltern unbürokratischer auszahlen.

Mit freundlichen Grüßen 
Michael Thews

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