Als Bundesminister darf ich mich nicht in die Angelegenheiten der Länder einmischen. Grundsätzlich hat aber das Bundesarbeitsgericht verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
In meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, darf ich mich nicht in die Angelegenheiten der Länder einmischen.
Antwort 12.08.2024 von Simone Wendland CDU
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Antwort 30.01.2025 von Reem Alabali Radovan SPD
Bei der Vielzahl der verschiedensten Arbeitsmodelle und auch Bereiche sind gesetzliche Regelungen zur Reduzierung bei vollem Lohnausgleich vielleicht nicht die effektivsten Möglichkeiten.
Antwort ausstehend von Lukas Köhler FDP
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist