Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
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Die von Ihnen angesprochenen Home-office-Regelungen der Länder Österreich und Schweiz haben steuerrechtliche Hintergründe, die 100% Home-office ermöglichen.
Dauer-Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Doppelbesteuerungsabkommen sollten Leben und Arbeiten erleichtern. Eine EU weite Regelung Homeoffice ist überfällig.
Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Da es sich bei Doppelbesteuerungsabkommen jedoch um bilaterale Verträge zur Aufteilung der Besteuerungsrechte handelt, können diese zwischen den beiden Vertragsstaaten grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Dies hat dann bedauerlicherweise auch zur Folge, dass die steuerlichen Auswirkungen bei einer Tätigkeit in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich ausfallen