Grundsätzlich dürfen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Preise festlegen – auch der Staat weiß nicht unbedingt, was der „richtige“ Preis etwa eines Liters Benzin ist. Der Kontrollmechanismus ist, dass eine Firma mit überhöhten Preisen damit rechnen muss, dass ein Konkurrent niedrigere Preise anbietet. Wichtig ist dabei: Preisabsprachen zwischen den Unternehmen sind verboten. Hier setzen wir an und sorgen mit einer Verschärfung des Kartellrechts dafür, missbräuchliches Verhalten im Kraftstoffmarkt schneller festzustellen und konsequent zu verfolgen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Mit der kurzfristigen und temporären Senkung der Energiesteuer wird die CO₂-Abgabe nicht angetastet. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Antwort 21.04.2026 von Birgit Butter CDU
Das Urteil schreibt keine konkreten steuerpolitischen Maßnahmen vor und verbietet auch keine temporäre Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe aus meiner Sicht kein Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 10.04.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr L.,