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Ich gehörte zu den 37 Erstunterstützerinnen und -unterstützern, die einen Antrag für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens in der letzten Wahlperiode initiiert haben, und werbe auch weiterhin für dieses Anliegen.
Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage aber schnellstens gestellt bekommen.
Mit dieser Einstufung der gesamten AfD als „erwiesen rechtextrem“ ist eine notwendige Voraussetzung für ein erfolgreiches Verbotsverfahren nunmehr erfüllt.
Wir dürfen daher den Moment nicht verpassen, an dem wir das Verbortsverfahren als schärfstes Schwert einer wehrhaften Demokratie noch ziehen können. Deshalb unterstützen wir ein Parteiverbotsverfahren.