Antwort 15.05.2024 von Daniela Kluckert FDP
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.
Das Vorhaben wurde mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 AufenthG.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns der Problematik bewusst sind und an einer schnellen und praktikablen Lösung arbeiten.
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
Der Ehegattennachzug wurde im Jahr 2007 auf Druck der CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Im Koalitionsvertrag haben wir in der Tat vereinbart, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegattinnen abzuschaffen.