Im Koalitionsvertrag unter Integration, Migration, Flucht ist beschrieben, daß Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst nach Ankunft erbringen können. Wann wird diese Regelung endlich realisiert?

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Frage von Guido S. •

Im Koalitionsvertrag unter Integration, Migration, Flucht ist beschrieben, daß Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst nach Ankunft erbringen können. Wann wird diese Regelung endlich realisiert?

Sehr geehrter Frau Kluckert, im Koalitionsvertrag ist unter Integration, Migration, Flucht festgeschrieben, dass Ehegatten den A1-Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können.

Wann wird diese Regelung endlich umgesetzt? Ich bin seit 2 Jahren verheiratet und meine venezolanische Frau erhält trotzdem keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Sie hat es bisher nicht geschafft diesen Abschluss zu erbringen, da es ihr sehr schwer fällt deutsch zu lernen. Hat Sie deswegen weniger Rechte?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Vorhaben hat die Koalition mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits beschlossen und umgesetzt. Sie finden die Regelung in § 30 Satz 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kluckert

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