Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
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Antwort 30.10.2025 von Maximilian Schimmel CDU
Antwort 28.10.2025 von Bärbel Bas SPD
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben wir darauf geeinigt, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren abzuschaffen, andererseits aber die doppelte Staatsbürgerschaft sowie die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren beizubehalten. Dass die Koalitionspartner eigene – auch gegensätzliche – Positionen haben, sich aber in einer Koalition aufeinander zubewegen müssen, ist ein normaler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie.
Antwort ausstehend von Cornell-Anette Babendererde CDU
Antwort 28.01.2026 von Hakan Demir SPD
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.
Antwort 08.01.2026 von Hakan Demir SPD
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU