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Als SPD setzen wir uns für eine Migrationspolitik ein, die auf Chancen und Zusammenhalt statt Ausgrenzung und Repressionen setzt.
Da wir als SPD uns mit unserer Forderung nach einer Altfallregelung für bereits gestellte Anträge nicht durchsetzen konnten, kann die Behörde in Ihrem Fall den Antrag erst positiv bescheiden, wenn Sie die jetzt für alle gültige Frist von 5 Jahren erreicht haben.
Zu meinem großen Missfallen ist im Zuge der Abschaffung keine Übergangsregelung seitens des Gesetzgebers eingerichtet worden.
Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung über den Einbürgerungsantrag ist das im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung geltende Recht
Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen