Turbo Einbürgerungsanträgen - was passiert mit den Einbürgerungsanträgen nach drei Jahren ?
Sehr gehrter Herr Demir,
was passiert mit den Einbürgerungsanträgen nach drei Jahren ?
Wird mein Antrag, den ich vor vier Monaten gestellt habe, nach altem Recht behandelt?
Oder wird er abgelehnt?
Oder hängt alles vom jeweiligen Mitarbeiter ab, je nach seiner Entscheidung?
Gibt es Hoffnung auf eine Übergangsregelung?
Und falls keine Übergangsregelung kommt, gibt es dann ein Gesetz, das uns schützt?
Ihre Antwort würde mich sehr freuen, und ich entschuldige mich für die Länge meiner Nachricht.
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten. Ich bin mir, auch aus vielen persönlichen Gesprächen, bewusst, wie viel Energie Menschen aufgebracht haben, bereits nach kurzer Zeit in Deutschland die hohen Anforderungen der 3-Jahres-Einbürgerung in Bezug auf Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen zu erfüllen. Ich kann daher verstehen, dass die Regelung gerade für Menschen im laufenden Verfahren sehr enttäuschend ist. Die Abschaffung ist aber Teil eines Kompromisses zwischen SPD und Union, den ich mittrage: während die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, bleiben alle anderen Fortschritte der Einbürgerungsreform (u.a. 5-Jahres-Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, leichterer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, Erleichterungen für die Gastarbeiter:innen-Generation) bestehen. Ich hoffe, diese Regelung wird auf Dauer zu einem stabilen und breit akzeptierten Einbürgerungsrecht beiträgt.
Als SPD hätten wir - wie auch von Ihnen vorgeschlagen - eine klare Übergangsregelung gewünscht. Da wir uns aber mit dieser Forderung nicht durchsetzen konnten, kann die Behörde in Ihrem Fall den Antrag erst positiv bescheiden, wenn Sie die jetzt für alle gültige Frist von 5 Jahren erreicht haben. Das Bundesinnenministerium hat daher allen Behörden empfohlen, die Anträge so lange zurückzustellen, bis die 5-Jahres-Frist erreicht ist. Damit entsteht zumindest keine erneute Wartezeit, wie es bei einer Ablehnung und dann einer erneuten Antragstellung nach 5 Jahren der Fall wäre. Informieren Sie mich gerne, falls dieses Vorgehen von Ihrer Behörde nicht praktiziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
