Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass der Sprachnachweis gemäß Koalitionsvertrag auch erst nach Ankunft in Deutschland erbracht werden kann. Einen Zeitplan zur Umsetzung kann ich Ihnen leider noch nicht nennen.
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Das Thema Abschiebungen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch keine neueren Informationen als in meiner Antwort von vor ein paar Wochen diesbezüglich geben.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben. Wie in meiner letzten Antwort geschildert, halte ich die Abschaffung des Sprachnachweises zur Einreise und die Ermöglichung des Spracherwerbs in Deutschland für absolut sinnvoll - sowohl für die Betroffenen, als auch aus Integrationsgesichtspunkten.
Die Einbürgerung nach bis zu 3 Jahren ist tatsächlich an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.