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Portrait von Bärbel Bas
Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Berlin ist bereits auf eigenes Risiko in Vorleistung getreten, deshalb ist die Antragstellung dort schon länger möglich. Die anderen Länder, so auch NRW, sind jetzt am Zug – denn diese sind für die Auszahlung der Mittel zuständig.

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Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Auskunft zum Antragsverfahren in Ihrem Bundesland kann Ihnen nur Ihre Landesregierung geben. Ich rate Ihnen daher, sich direkt an diese zu wenden, in Hamburg zum Beispiel über das Bürgerbüro der Senatskanzlei unter:

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Antwort ausstehend von Dietmar Woidke SPD
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Antwort 03.04.2023 von Bärbel Bas SPD

Für die Umsetzung der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Zuschüsse [...] bedarf es einer Bund-Länder-Vereinbarung [...]. Bund und Länder haben sich nun gemeinsamen in einer solchen Vereinbarung auf die Auszahlungsmodalitäten verständigt.

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Antwort ausstehend von Dietmar Woidke SPD