Antwort 15.06.2023 von Reinhard Bütikofer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das ist kompletter Blödsinn, aber auch kompletter Blödsinn wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt
Das ist kompletter Blödsinn, aber auch kompletter Blödsinn wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt
In Deutschland hat die Generalbundesanwaltschaft im vergangenen Jahr ein Ermittlungsverfahren zur Sabotage an der „Nord Stream“-Pipeline eingeleitet. Es obliegt den ermittelnden Institutionen und der Rechtsprechung sich zu Verdachtsmomenten zu äußern.
Die Ermittlungen und Äußerung von Verdachtsmomenten obliegen den Ermittlungsbehörden und der Rechtsprechung.
Wir haben Ihnen bereits am 22. April 2023 ausführlich auf Ihre Frage geantwortet.