Antwort 14.10.2025 von Anne Zerr Die Linke
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Wahlprüfungen müssen transparent und unabhängig erfolgen. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten sind vollständig und rechtsstaatlich aufzuklären.
Grundsätzlich unterstütze ich Neuauszählungen.
Solange keine abschließende Befassung des Ausschusses vorliegt, kann hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden.

Der Wahlprüfungsausschuss ist dem Anliegen nachgegangen und hat alle konkreten Hinweise sorgfältig geprüft, die auf größere Unregelmäßigkeiten hindeuteten. Nach ausführlichen Untersuchungen, Stellungnahmen und rechtlichen Bewertungen kam der Ausschuss zu dem Schluss, keine Neuauszählung zu empfehlen.