
Antwort ausstehend von Hendrik Streeck CDU

Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.