Parteien haben in unserer Demokratie eine zentrale Funktion für die politische Willensbildung des Volkes (Art. 21 Abs. 1 GG). An ein Parteiverbot sind deshalb hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen zu stellen.
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Alle geeigneten und erfolgversprechenden rechtsstaatlichen Instrumente sind immer eine Option. Wir haben sie immer aufmerksam im Blick. Zugleich bleibt es eine gemeinsame Aufgabe aller überzeugten Demokrat*innen, Verfassungsfeind*innen inhaltlich zu stellen, ihnen zuallererst so den Nährboden zu entziehen, dem Hass, der Hetze und der Menschenverachtung entschieden entgegenzutreten.
Wir setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse aus dieser weitergehenden Beobachtung abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen.
Gemeinsam mit den anderen demokratischen Parteien müssen und wollen wir als Freie Demokraten die AfD in der Sache stellen.
Freie Demokraten sind entschiedene Kritiker der AfD.