Antwort 11.09.2023 von Patrick Friedl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir sind für die Prüfung eines Verbotes der AfD und würden dieser, falls nötig, auch im Landtag zustimmen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundestag zuständig.
Wir sind für die Prüfung eines Verbotes der AfD und würden dieser, falls nötig, auch im Landtag zustimmen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundestag zuständig.
dies sollte durchaus unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten geprüft werden.
Die selbsternannte Alternative für Deutschland tritt als „bürgerliche“ Partei in einem demokratischen System auf, doch zur ideologischen und personellen Entwicklung der AfD existieren bereits zahlreiche Studien, die die Partei mit der Zeit immer eindeutiger als rechtsradikal einschätzten.
Kurz und knapp - ja