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(...) Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist jedoch durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
(...) Leider konnten wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft Masern nicht eliminieren. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken und immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Masernausbrüchen. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
(...) Neben Ihren ausgeführten Argumenten ist eine Impfpflicht aus meiner Sicht zudem kontraproduktiv, weil sie die Akzeptanz von Impfungen insgesamt verringern könnte. Die Menschen müssen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Zwang und Drohungen mit Sanktionen ist der falsche Weg. (...)