Antwort 08.04.2021 von Stephan Brandner AfD
(...) Wenn es nach uns geht, darf es keinerlei Einschränkungen für Ungeimpfte geben. (...)
(...) Wenn es nach uns geht, darf es keinerlei Einschränkungen für Ungeimpfte geben. (...)
(...) greift durch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und den Lockdown massiv in die Grundrechte der Bürger ein (...)
(...) Das zuständige Impfzentrum teilte mir auf Nachfrage mit, dass aufgrund einer Empfehlung der ständigen Impfkommission (StIKO) nur Personen, die jünger als 60 Jahre alt sind, bei der Zweitimpfung mit einem anderen Impfstoff geimpft werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Prause,
(...) Wie schon den ersten und zweiten, so lehnen wir auch den dritten Lockdown ab. Allerdings ist der zweite wohl noch gar nicht vorbei. (...)