
Antwort ausstehend von Cornelia Seibeld CDU

Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern.
Ich stelle mir beispielsweise eine Deutschland-App vor, in der alle Verwaltungsdienstleistungen sowie Gesundheitsdaten zugänglich sind.
Da diese nicht meinen Zuständigkeitsbereich, also das Land Hessen, betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Landes Rheinland Pfalz vorzutragen und ggf. eine Petition einzureichen.