Antwort 30.08.2021 von Nadine Heselhaus SPD
Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, bei Verstoß ist eine Sanktion vorgesehen.
Nebentätigkeiten sind anzuzeigen, bei Verstoß ist eine Sanktion vorgesehen.
Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten
Wir brauchen verbindliche Regeln für alle Abgeordneten für mehr Transparenz bei Terminen mit registrierten Lobbyist*innen.
Da die Möglichkeiten zur Begründung dort sehr eingeschränkt sind, beantworte ich Ihnen die Fragen auch hier nochmals