Antwort 13.09.2021 von Anja Weisgerber CSU
Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten
Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten
Wir brauchen verbindliche Regeln für alle Abgeordneten für mehr Transparenz bei Terminen mit registrierten Lobbyist*innen.
Da die Möglichkeiten zur Begründung dort sehr eingeschränkt sind, beantworte ich Ihnen die Fragen auch hier nochmals
Ich könnte mir vorstellen, dass alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Einkommen aus der Mandatsarbeit und ihre damit verbundenen Ausgaben offenlegen.