
Antwort 17.08.2006 von Stephan Ossenkopp BüSo
Sehr geehrter Herr Ulrich,

Sehr geehrter Herr Ulrich,

Sehr geehrter Herr Wiesenhütter,

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihre Anfrage betreffend "Rückgabeverbot an redliche Heimatvertriebene" beantworte ich gerne wie folgt:

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Sehr geehrter Herr Mylius,

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Ihre beiden Fragen beantworte ich im Zusammenhang.