Antwort 04.08.2006 von Roman Simon CDU
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrter Herr Haase,
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Sehr geehrte Frau Voss,

Sehr geehrte Frau Scherer,
Sehr geehrter Herr Koester,