(...) Mir sind keine konkreten Hinweise zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bekannt, welche den Willen der Vertragspartner im Hinblick auf den Geltungsumfang des Rentenüberleitungsgesetzes erkennen lassen. Sicherlich hatten die Vertragspartner in erster Linie die rentenrechtliche Behandlung der in der damaligen DDR wohnhaften Bürgerinnen und Bürger vor Augen. (...)
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(...) Gerade weil das deutsche Wahlrecht über Jahrzehnte breite Akzeptanz in der Bevölkerung genoss, hätte ich es für bedenklich gehalten, wenn der Bundestag in einer übereilten Aktion das Wahlrecht geändert hätte. Solch eine Änderung muss wohl überlegt sein und sollte nach Möglichkeit von allen Parteien im Bundestag mitgetragen werden. (...)
(...) Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Wählervotum vom 27. September eine stabile Koalitionsmehrheit ermöglicht hat und Überhangmandate gerade nicht als Zünglein an der Waage fungieren mussten. Dass der Effekt des negativen Stimmgewichts in der nun anstehenden Legislaturperiode bereinigt werden muss, steht freilich außer Frage. (...)

(...) Ich halte vom Volksentscheid auf kommunaler Ebene sehr viel, vom Volksentscheid auf Bundesebene aber gar nichts. (...)