Frage an Eva Högl bezüglich Verbraucherschutz

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Eva Högl von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Abgeordnete,

ich wohne in Berlin/Tiergarten, wo Sie kandidieren. Darum wende ich mich an Sie mit folgendem Anliegen und anschließenden Fragen:

Dem Plenarprotokoll der 231. Sitzung des Bundestages (vgl. S. 26166 B) ist zu entnehmen, daß Sie gegen das verfassungskonforme Wahlrecht gestimmt haben. Der Vertreter der SPD in der damaligen Bundestagsdebatte, Herr Benneter, hielt diesen Gesetzentwurf für verfassungskonform (vgl. vor allem S.26154 A, 26155 A und B).

Das hat allerdings zur Folge, daß das geltende Wahlrecht verfassungswidrig und willkürlich ist. Das hat das Gericht vor über einem Jahr festgestellt. Was für das Wahlrecht gilt, gilt analogerweise für die Wahl selbst -- sei sie auf Bundes- oder auf Landesebene. Wenn aber das vorhandene Wahlrecht keine ordentlichen Verhältnisse wiedergibt und – wie Frau Enkelmann damals in der Debatte festgestellt hat – „den Wählerwillen tatsächlich deutlich verfälschen kann“ (vgl. S. 26157 B), könnte das nicht zur Ungültigkeit der kommenden Bundestagswahl im voraus führen?

Allein das Problem mit der Zulassung der kleineren Parteien kann nach Auffassung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herrn Hans Hugo Klein, die Gültigkeit der kommenden Bundestagswahl gefährden (vgl. http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1887489_Kleine-Parteien-ziehen-vor-Gericht-Bundestagswahl-in-Gefahr.html, http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,643550,00.html).

Ist Ihrer Auffassung nach – nicht zuletzt als Juristin – die kommende Bundestagswahl bereits ungültig? Was muß noch passieren, um die Gültigkeit der Wahl zu gefährden? Haben Sie zum Zeitpunkt der Abstimmung am 03.07.09 damit gerechnet, daß Ihre Stimme gegen das neue Wahlrecht zur Ungültigkeit der kommenden Bundestagswahl führen könnte? Ist das Bestehen der 5%-Sperrklausel ein gültiger Anfechtungsgrund?

Für eine aussagefähige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort ausstehend von Eva Högl
SPD