(...) Die Frage, ob die Sanktionsbestimmungen des SGB II verfassungswidrig sind, kann allein das Bundesverfassungsgericht bescheiden. Bei bisherigen Verfahren dieser Art hat das Gericht regelmäßig festgestellt, dass Sanktionen grundsätzlich verfassungsgemäß sind. (...)
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(...) Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen im SGB-II finde ich nicht sinnvoll. Es handelt sich bei der Grundsicherung für Arbeit um ein solidarisch finanziertes System, d.h. (...)
(...) Zum von Ihnen angesprochen speziellen Fall Ralph Boes verweise ich auf die diesbezügliche Antwort der Pressesprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Mitte August, die auch an verschiedenen Stellen im Internet zu finden ist: (...)
(...) Die bestehenden Sanktionsregelungen verstoßen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um dies zu gewährleisten, ist nach der bestehenden Rechtslage vorgesehen, Sachleistungen oder geldwerte Leistungen – etwa durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen – zu erbringen. (...)
(...) Dies weise ich zurück. Mehrheitlich sprechen sich interessanterweise die Leistungsberechtigten selbst für die Beibehaltung der Sanktionierung aus, da diese ein positiver Antrieb seien, beispielsweise Termine einzuhalten und Angebote ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Das Prinzip des Förderns und Fordern wollen wir daher beibehalten, da es nachweisbar zu einer schnelleren Integration in die Arbeitswelt kommt. (...)