Frage an Dennis Maelzer bezüglich Soziale Sicherung

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Dennis Maelzer
SPD
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Frage von Almut H. •

Frage an Dennis Maelzer von Almut H. bezüglich Soziale Sicherung

Hiermit bitte ich Sie, um eine konkrete Anwort auf meine Frage:

Wieso bekommt ein Flüchtling 391 € + Miete und Nebenkosten bezahlt. Mein Mann und ich bekommen je 700 € Rente für eine Lebenslange Arbeitsleistung in diesem Land!!! Dazu kommen noch Zuzahlungen für das Gesundheitssystem. Wir bekommen kein Wohngeld etc. und haben auch kein Sparguthaben!!! Bei Heizung und Strom müssen wir sparen und eine Waschmaschine, GEZ-Gebühren müssen wir auch selbst bezahlen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Höcker,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Wenn Asylbewerber nach Deutschland kommen werden sie zunächst in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Eine solche Einrichtung gibt es in Lippe in Form einer Notunterkunft etwa in Detmold. Dort wird den Flüchtlingen der notwendige Bedarf in Form von Unterkunft (das sind Mehrbettzimmer ohne weitere Ausstattung), Kleidung (zumeist in Form von Kleiderspenden) und Gemeinschaftsverpflegung gestellt. Zusätzlich bekommen Flüchtlinge ein so genanntes Taschengeld für Dinge des alltäglichen Bedarfs ausgezahlt. Für eine volljährige Einzelperson sind das 143 Euro im Monat. Die Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung soll nach den Beschlüssen des jüngsten Flüchtlingsgipfels auf Bundesebene auf bis zu sechs Monate ausgeweitet werden. Asylsuchende aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ sollen bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Das „Taschengeld“ soll nach den Beschlüssen des Flüchtlingsgipfels weitestgehend durch Sachleistungen (Wertgutscheine) ersetzt werden. Eine Idee, die ich für bürokratisch und wenig praktikabel erachte.

Erst nachdem die Asylbewerber die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, haben sie je nach Familienstand Anspruch auf Leistungen im Wert von insgesamt 287 bis 359 Euro im Monat. Damit liegen sie knapp unter den Sätzen für Arbeitslosengeld II. Noch vor einigen Jahren lagen die Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich unter den Grundsicherungssätzen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings entschieden, dass dies gegen das Grundgesetz verstößt. Das Arbeitslosengeld II soll das Existenzminimum abdecken. Da das Existenzminimum nicht von der Herkunft des Beziehers abhängig gemacht werden kann, müssen sich die Leistungen an die Sätze des Arbeitslosengeldes II anlehnen.

Durch eigene Arbeit dürfen Asylsuchende ihren Lebensunterhalt in der Regel nicht bestreiten. Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts verboten. Auch danach haben sie über einen langen Zeitraum nur schlechte Chancen auf Arbeit, da es eine Vorrangprüfung gibt. Es muss nachgewiesen sein, dass kein Deutscher und auch kein EU-Ausländer für den Arbeitsplatz in Frage kommt. Erst nach Anerkennung entfallen diese Auflagen.

Die Höhe Ihrer Rente bemisst sich an den Einzahlungen in die Rentenkasse, die Sie im Verlauf Ihres Erwerbslebens geleistet haben. Allerdings ist das Rentenniveau in den vergangenen Jahren durch politische Entscheidungen auf Bundesebene gesunken. Die Zugangsvoraussetzungen für Wohngeld sollen im kommenden Jahr ausgeweitet werden. Ob Sie dann zu den Anspruchsberechtigten gehören oder ob Sie Ansprüche auf andere Leistungen haben, kann ich von hier aus leider nicht beurteilen. Vielleicht kann Ihnen in diesem Fall, wenn noch nicht geschehen, eine konkrete Beratung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg weiterhelfen. Ansprechpartnerin wäre dann Frau Gerlinde Koch-Lensdorf, die Fachbereichsleiterin für Ordnung und Soziales in Schieder-Schwalenberg ist. Die Nummer der Verwaltung lautet: 05282 - 601 - 0

Grundsätzlich braucht es aber auch weitere Änderungen in der Rentengesetzgebung, damit langjährig Versicherte über eine Mindestrente einen gesicherten Lebensstandard im Alter erfahren. Dafür plant die Bundesregierung eine solidarische Lebensleistungsrente für Personen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt haben. Das Gesetz ist meines Wissens für das Jahr 2017 vorgesehen.

Um mit mir als Ihrem Landtagsabgeordneten in Kontakt zu treten, müssen Sie übrigens nicht den Umweg über Abgeordnetenwatch nehmen. Auf meiner Internetseite finden Sie ein Kontaktformular unter http://dennis-maelzer.de/index.php/kontakt.html. Mein Abgeordnetenbüro erreichen Sie telefonisch unter 05231-301536.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dennis Maelzer MdL

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