Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung zu schaffen.
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Antwort 05.04.2023 von Frank Schäffler FDP
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Künftig tritt an die Stelle dieses langwierigen Verfahrens eine Selbstauskunft der Betroffenen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach Eintragung wirksam.
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es bislang hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität.
Antwort 10.05.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Diese Zeit ist zu lang und sollte im weiteren Gesetzgebungsprozess verkürzt werden
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Antwort 11.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.