(...) Die genannten Daten (48 Wochenstunden, 1650 EUR/Brutto) liegen am unteren Limit der künftigen gesetzlichen Lohnuntergrenze (8,50 EUR/Stunde). Ich gehe davon aus, dass sich die Vergütung bei einem wichtigen Beruf, wie Sie ihn ausüben und der eine hohe Qualifikation und Einsatzbereitschaft erfordert, ab dem kommenden Jahr verbessern wird. (...)
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(...) Ein Weg könnte ein sozialer Arbeitsmarkt sein. Die Kommunen würden Langzeitarbeitslose für Tätigkeiten einstellen, für die es auf dem freien Markt kein Angebot gibt, z.B. im sozialen Bereich oder die Pflege von öffentlichen Räumen. Das kostet die Kommunen zwar zusätzliche Personalkosten, entlastet sie auf der anderen Seite aber auch bei den Kosten der Unterkunft und anderer Sozialleistungen. (...)
(...) Dieser regelt die Nachtruhe, als explizites schutzbedürftiges Gut. Jugendliche dürfen daher im Grundsatz nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Nur in bestimmten Konstellationen für über 16- bzw. (...)
(...) Für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Kinderbetreuung und auch Pflege) habe ich mich in der vergangenen Wahlperiode immer wieder eingesetzt, z.B durch Anträge zur familienfreundlichen Landesverwaltung. Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, auch Zeitarbeitskonten, Familienarbeitszeiten sind Ansätze, die ich unterstütze. (...)
(...) Beide Bestellungen sind in erheblichem Maße nicht von Fahrgeldeinnahmen gedeckt. (...)
(...) § 53 HGB nur deklaratorische Wirkung und wurde erst 2013 nachgeholt. Als junge Mutter hätte ich mir auch einen anderen Lebensweg vorstellen können, aber so ist es nunmal unter den schwierigen Bedingungen der ostdeutschen Wirtschaft. (...)