Frage an Norbert Brackmann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Marc G. •

Frage an Norbert Brackmann von Marc G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brackmann,

ich betreibe ein Restaurant. Bitte erklären Sie meinen Mitarbeitern, warum es nötig ist, dass seit dem 01.01.15 der Arbeitsdruck steigen muss und warum ich Personal in der Küche gegen Technik austauschen muss. Sie verstehen nicht warum jeder einzelne im Service jetzt weniger verdienen muss, weil ich gezwungen bin, die vorhandene Arbeit auf mehrere - flexibler einteilbare - Teilzeitkräfte aufzuteilen? Und sollte ich diese nicht in ausreichendem Maße bekommen, ich meinen Betrieb teilweise schließen muss. Sie verstehen nicht, warum die seit dem 01.01.15 geltende Aufzeichnungspflicht der Arbeitsstunden nach MiLoG im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz, nötig ist.

Ich kann verstehen, dass die SPD ihre Lieblingsthemen durchbringen will. Nicht verstehe ich, warum sie nicht nach der 8,50€-Forderung von Ihnen gestoppt wurde? Und wenn dies vielleicht nicht möglich war, warum nicht wenigstens die Aufzeichnungspflicht gestoppt und/oder das Arbeitszeitgesetz gleichzeitig reformiert wurde?

Bitte erklären Sie uns Ihr Abstimmungsverhalten. Wir verstehen es nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Grotkopp

PS: Jeder meiner Mitarbeiter hat 2014 mehr als 8,50€ pro Stunde verdient.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grotkopp,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Januar 2015 zum Thema Mindestlohn.

Die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro ist im Koalitionsvertrag verabredet worden und war eine der Hauptbedingungen für den Eintritt der SPD in die Koalition mit der CDU/CSU. Auch die Union hat sich im Regierungsprogramm für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Dieser sollte aber von den Vertragspartnern vereinbart werden. Nunmehr wird dieser einmalig vom Gesetzgeber bestimmt. Anschließend ist hierfür eine unabhängige Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zuständig.

Die Mindestlohn-Kommission soll sich laufend mit den Auswirkungen des Mindestlohns auf die Wettbewerbsbedingungen und die Produktivität, auf den Schutz der Arbeitnehmer sowie auf bestimmte Regionen und Branchen auseinander setzen. Über ihre Erkenntnisse muss sie der Bundesregierung berichten.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) weitet die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für bestimmte Branchen – wie zum Beispiel dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe – aus. Grund für diese Dokumentationspflichten ist, dass gerade diese Branchen missbrauchsgefährdet sind.

Die CDU/CSU-Fraktion hat im Gesetzgebungsverfahren jedoch durchgesetzt, dass im Mindestlohngesetz eine Verordnungsermächtigung aufgenommen wurde, die das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, dass die Verpflichtungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Aufzeichnung und Aufbewahrungspflicht vereinfacht oder abgewandelt werden können.

Am 18. Dezember 2014 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 MiLoG eine Verordnung ausgefertigt, wonach die Dokumentationspflicht dahingehend eingeschränkt wird, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nur für Arbeitnehmer aufgezeichnet werden müssen, die weniger als 2.958,00 Euro brutto monatlich verdienen.

Es müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Formvorschriften sind hingegen nicht zu beachten. Eine handschriftliche Aufzeichnung des Arbeitnehmers genügt. Die Aufzeichnungen für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch auf Grundlage von Planungen – z.B. Wochenplänen zu Einsatzzeiten und -orten – beruhen, die Beginn und Ende sowie Pausenzeiten oder die Pausendauer vorsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann