Antwort 07.05.2021 von Martin Rabanus SPD
(...) Auch halte ich es für zwingend, bei Geimpften, Genesenen und Getesteten von weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte zukünftig abzusehen - sie sind nicht zu rechtfertigen. (...)
(...) Auch halte ich es für zwingend, bei Geimpften, Genesenen und Getesteten von weitreichenden Einschränkungen der Grundrechte zukünftig abzusehen - sie sind nicht zu rechtfertigen. (...)
(...) Ziel der Änderung ist es, dass zukünftig in Deutschland nachvollziehbare und einheitliche Regeln gelten, wenn in einer Region die Inzidenz von 100 überschritten wird. (...)
(...) Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nicht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung (...)