Antwort 08.08.2022 von Christian Dürr FDP
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Für bereits vorgenommene Investitionen können keine Beihilfen gewährt werden, maßgeblich ist allerdings das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Die neuen Einspeisetarife gelten für PV-Anlagen, die ab dem 1. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Derzeit gibt es Erleichterungen über die EEG-Einspeisevergütung und mögliche Steuererleichterungen auf die Anschaffungskosten einer Solaranlage