(...) Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt: Ich werde dann dem Einsatz der Bundeswehr in Konfliktregionen zustimmen, wenn ich vom jeweiligen politischen Auftrag überzeugt bin und der Einsatz völkerrechtlich legitimiert ist, ich werde aber genauso Einsätze ablehnen, wie beispielsweise den Kongo- und Libanon-Einsatz, wenn ich nicht von deren Sinn überzeugt bin. Ich bin mir der großen Verantwortung bewusst, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages hat, wenn es deutsche Soldaten in einen Auslandseinsatz entsendet, deshalb ist es so wichtig, persönliche Informationen vor Ort zu sammeln und der eigenen Entscheidung zugrunde zu legen. (...)
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(...) Insofern ist die adjektivische Formulierung „deutsch“ als Kennzeichnung dafür, dass Sie dem deutschen Staatsvolk angehören, völlig richtig. Die Staatsangehörigkeit ist also im Verhältnis zum Staatsbegriff nicht identisch, sondern ein Teil des Ganzen. (...)
Sehr geehrter Herr Rieger,
Sehr geehrter Herr Blumenthal,
Ihre Nachricht vom 8. April hat mich erreicht.
Als Anlage übersende ich Ihnen meinen Kommentar in der Super Illu zu dieser Frage. Daraus können Sie auch meinen Standpunkt ersehen.
(...) Das StAG basiert auf Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, das die gleiche Formulierung verwendet. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist demnach die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Grammatikalisch formal ist es richtig, das Substantiv „Staatsangehörigkeit“ mit dem Adjektiv „deutsch“ näher zu beschreiben. (...)