(...) An einigen Stellen hätten wir uns mehr und besseres gewünscht. Kritisch sehen wir insbesondere, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag - im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt. Wachsamkeit ist aus unserer Sicht auch bei der Frage der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank angezeigt. (...)
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(...) Und was die "Bürokraten" in Brüssel angeht - die meisten von Ihnen sind gewählte nationale Vertreter, aber dennoch gibt es natürlich hinsichtlich der Institutionen der EU ein unübersehbares Demokratiedefizit und die Intransparenz von dort getroffenen Entscheidungen sowie von Abläufen ist schon fast legendär. Da gibt es noch unendlich viel zu tun in den kommenden Jahren. (...)
(...) Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass der Vertrag von Lissabon die Einführung eines Bürgerbegehrens vorsieht, dass ab einem Quorum von einer Million Unionsbürgerinnen und -bürgern diesen die Möglichkeit gibt, die Kommission zur Vorlage von Rechtssetzungsvorschlägen aufzufordern. Ich beurteile diese Möglichkeit eines Bürgerbegehrens als wichtigen Baustein, um die Institutionen der EU im Rahmen des Vertragwerkes -wie eingangs erläutert- demokratischer und bürgernäher zu gestalten. (...)
(...) Als letztes möchte ich Ihnen noch ein paar Worte zur Beteiligung des Volkes an der Ratifizierung des Reformvertrages sagen: die demokratische Legitimität der EU ist kompliziert, da sie nicht allein durch eine Institution gewährleistet wird, sondern durch mehrere. Die nationalen Parlamente legitimieren und kontrollieren ihre jeweiligen Regierungen in den Ministerräten und dem Europäischen Rat, direkte Kontrolle erfolgt durch das Europäische Parlament. (...)
(...) Abgesehen davon, dass ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EU etwas anders einschätze als Sie, stimme ich Ihnen aber zu, dass der Vertrag von Lissabon so gravierend ist, dass er eine viel größere Rolle in der öffentlichen Debatte spielen müsste. Außerdem stimme ich Ihnen zu, dass dafür Volksentscheide erforderlich wären. (...)
(...) Für zu uns zugewanderte Menschen gilt hier das selbe wie für alle anderen auch: Das Strafrecht verbietet den Beischlaf zwischen Verwandten in gerader Linie wie zwischen Geschwistern. Sexuelle Beziehungen zwischen Cousin und Cousine werden strafrechtlich nicht geahndet. Für eine Forderung nach einer Änderung des Strafrechts ist das Bundesministerium der Justiz verantwortlich. (...)