(...) Ich glaube jedoch nicht, dass wir Probleme im gesellschaftlichen Umgang mit einem neuen Unterrichtsfach werden lösen können. Natürlich ist es Aufgabe unserer Schulen, Kindern und Jugendlichen einen respektvollen Umgang mit allen Menschen beizubringen. Insbesondere dann, wenn das nicht in der Familie passiert. (...)
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(...) Im ländlichen Raum sind seitens des Landesamtes für Schule und Bildung, einer der Staatsregierung nachgeordneten Behörde, jahrgangsübergreifende Beschulungen möglich. Dies muss die Schulkonferenz für sich prüfen und sollte die Ausnahme bleiben, um Schulen auf dem Land zu behalten, wenn Fahrentfernungen sonst unzumutbar würden. (...)
(...) Eine rechtliche Diskrepanz zwischen Förderschulen als Bestandteil eines breit gefächerten Systems an individuellen Angeboten der Teilhabe am sächsischen Bildungssystem und der UN-BRK sehen wir nicht. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern gegenüber dem für die Konvention zuständigen Fachausschuss der Vereinten Nationen vom Januar 2016 verweisen, wonach nach Auffassung des Bundes und der Länder Sonder- und Förderschulen auf der Grundlage eines Wahlrechts mit Artikel 24 UN-BRK vereinbar sind. (...)