Antwort 29.04.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei offenen Beschwerden zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtages NRW wenden.
Bei offenen Beschwerden zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtages NRW wenden.
Ein strukturelles Problem mit dem Büro des Beauftragten und seiner Arbeit ist hierbei nicht erkennbar.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Deutschland ist zwar dafür bekannt, EU-Recht oft zu spät umzusetzen, aber in diesem Fall ist es nicht nachvollziehbar, warum es so lange dauert