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Mir ist bewusst, dass eine gleichberechtigte Erziehung nur dann möglich ist, wenn diese auch nach einer Trennung weitergelebt werden kann. Die Leidtragenden jahrelanger Sorgerechtsstreitigkeiten sind vor allem die Kinder.
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir die Reform des Abstammungsrechts so zügig wie möglich vorantreiben.
Modernes Familienrecht zum Wohl des Kindes