Antwort 02.09.2025 von Beatrix von Storch AfD
Die Demonstrationsfreiheit entbindet die Veranstalter nicht von der Einhaltung der Regeln des Jugendschutzes.
Die Demonstrationsfreiheit entbindet die Veranstalter nicht von der Einhaltung der Regeln des Jugendschutzes.
Dass Abgeordnete bzw. Abgeordnetenbüros mit Verweis auf die Hausordnung gebeten werden, etwas aus ihren Bürofenstern oder von sichtbaren Fassaden und Wänden zu nehmen, passiert immer wieder.
Ja, sie wurde gehisst.
Die Regenbogenflagge ist weltweit ein Symbol für Toleranz, Gleichberechtigung und Solidarität. Dafür steht auch das BMAS, und dafür stehe ich ganz persönlich.
Ich distanziere mich entschieden von unangebrachten Äußerungen, und würde den CSD nie als Zirkuszelt bezeichnen. Ich möchte betonen, dass wir uns für eine respektvolle und inklusive Diskussion einsetzen, die den Bedürfnissen und Anliegen aller Menschen gerecht wird.